er angesehene Bürger Hein Brandt hatte dem Herzog Johann von Sachsen-Lauenburg vor einiger Zeit eine größere Summe geliehen und trotz mehrfacher Mahnungen keinen Pfennig wiedergesehen. Als er den Herzog nun auf der Straße antraf und ihn zur Rede stellte, antwortete dieser nur, daß er freies Geleit des Rates genieße. Daraufhin wurde Brand sehr zornig und beschimpfte den Herzog auf offener Straße aufs übelste. Sofort beklagte sich der Herzog beim Rat, der den Bürger Hein Brandt vorlud und befragte. Brandt leugnete nichts und kam ins Gefängnis.
Knapp fünf Jahre zuvor hatte jedoch der Rat versprochen, niemanden ohne einen Prozeß einzusperren. Wie ein Lauffeuer ging diese Nachricht von Brandts Gefangennahme durch die Stadt, und es kam zu einem Aufstand. Die Festnahme Brandts war jedoch nur der Tropfen, der das Faß zum überlaufen brachte. Schon lange beklagten sich die Bürger über die zu hohen Abgaben und über die Willkür des Rates, der sich wie in allen anderen Hansestädten nur aus Mitgliedern reicher Familien zusammensetzte. Diese Räte konnten völlig frei handeln und beschlossen sogar Kriegshandlungen, ohne daß die Bürger etwas davon erfuhren.
In anderen Hansestädten war es bereits zu Aufständen gekommen, und in Lübeck wurde am 28. Januar 1408 sogar der Rat vertrieben. Diesem Schicksal wollte der Hamburger Rat entgehen, und so kam es am 10. August 1410 nach viertägiger Verhandlung zum ersten Rezeß (wörtlich Rückzug), der unter anderem folgende Punkte beinhaltete: